Das Langjahr in der Unternehmensgründung: Chancen und Vorteile
- Petar Eldic
- 25. März
- 2 Min. Lesezeit

Die ersten Monate nach der Gründung eines Unternehmens sind oft von zahlreichen Herausforderungen geprägt. Neben operativen Aufgaben müssen auch administrative und steuerliche Pflichten erfüllt werden. Eine interessante Möglichkeit, um sich in dieser Phase etwas mehr Spielraum zu verschaffen, ist das sogenannte Langjahr. Doch was genau bedeutet das, und wie kann Ihr Unternehmen davon profitieren? Wir Ihnen einen Überblick.
Was bedeutet ein Langjahr?
Das Langjahr ist eine spezielle Regelung für neu gegründete Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz. Es erlaubt, den ersten Geschäftsabschluss auf bis zu 23 Monate zu verlängern. Dadurch müssen Unternehmen nicht bereits zum Ende des Gründungsjahres Jahresrechnung vorlegen, sondern erst zum Schluss des darauf folgenden Jahres.
Welche Vorteile bietet das Langjahr?
💡 Weniger administrativer Aufwand – Gerade in der Gründungsphase ist der Fokus auf das Kerngeschäft entscheidend. Das Langjahr reduziert den bürokratischen Druck.
💰 Kosteneinsparungen – Weniger Buchführungskosten, da ein Abschluss und eine Steuererklärung weniger erstellt werden muss und eine allfällige Revision erst später fällig wird.
🕒 Mehr Zeit für strategische Planung – Anstatt sich frühzeitig mit dem ersten Abschluss zu beschäftigen, können Unternehmen ihre Ressourcen gezielt für das Wachstum einsetzen.
📅 Flexiblere Generalversammlung – Die erste ordentliche GV kann später abgehalten werden, da der Jahresabschluss erst später fällig ist.
Wie funktioniert die Beantragung?
Damit ein Langjahr genutzt werden kann, sind einige Voraussetzungen zu beachten:
Antragstellung rechtzeitig zur Gründung – Das Langjahr sollte frühzeitig geplant und beantragt werden.
Zustimmung der Steuerbehörden – Die Behörden müssen die verlängerte Berichtsperiode akzeptieren, da sie Auswirkungen auf die Steuerdeklaration hat.
Regelungen je nach Kanton unterschiedlich – Jeder Kanton kann eigene Vorgaben zur Genehmigung eines Langjahres haben. Während einige Kantone sehr flexibel sind, gibt es in anderen striktere Anforderungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den kantonalen Steuerbehörden oder einem Treuhänder abzusprechen, um sicherzustellen, dass das Langjahr bewilligt wird.
Bestimmungen im Kanton Zug
Der Kanton Zug ermöglicht Unternehmen, die erste Geschäftsperiode auf bis zu 23 Monate zu verlängern. Voraussetzung ist, dass der erste Abschluss spätestens im Jahr nach der Gründung eingereicht wird.
Fazit: Frühzeitig planen und Vorteile nutzen
Das Langjahr ist ein effektives Instrument, um die ersten Geschäftsjahre zu vereinfachen und finanzielle sowie administrative Vorteile zu nutzen. Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren, ob diese Möglichkeit für sie infrage kommt.
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