Vorsorgeauftrag – Selbstbestimmung statt behördlicher Entscheidung
- Petar Eldic
- 14. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann das Leben schlagartig verändern. Wer dann nicht mehr urteilsfähig ist, riskiert, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über seine Angelegenheiten entscheidet. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer sich um Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belange kümmert.
Warum ein Vorsorgeauftrag wichtig ist
Ohne Vorsorgeauftrag legt die KESB fest, wer Ihre Interessen vertritt – oft nach einem aufwendigen Verfahren. Mit einem Vorsorgeauftrag regeln Sie:
Wer Ihre persönliche Betreuung übernimmt (Personensorge).
Wer Ihre Finanzen verwaltet (Vermögenssorge).
Wer Sie rechtlich vertritt (Rechtsvertretung).
Ein klar formulierter Vorsorgeauftrag beschleunigt behördliche Prozesse und sichert Ihre Selbstbestimmung.
So verfassen Sie einen rechtsgültigen Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag muss entweder:
eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben sein oder
notariell beurkundet werden.
Die beauftragten Personen oder Organisationen müssen namentlich genannt und ihre Aufgaben präzise beschrieben sein. Ein Eintrag beim Zivilstandsamt erleichtert das Auffinden im Ernstfall.
Ehepartner: Automatische Vertretung ist begrenzt
Viele Ehepartner gehen davon aus, dass sie automatisch alle Entscheidungen füreinander treffen können. Doch das gesetzliche Vertretungsrecht ist begrenzt. Ehepartner dürfen nur alltägliche Finanzgeschäfte übernehmen. Grössere Entscheidungen, wie Immobilienverwaltung oder geschäftliche Angelegenheiten, erfordern einen Vorsorgeauftrag.
Unternehmer: Betriebsfähigkeit sichern
Für Selbstständige und Unternehmer ist ein Vorsorgeauftrag besonders wichtig. Er regelt, wer die Firma im Ernstfall weiterführt, Verträge abschliesst oder Abstimmungsrechte ausübt, sodass der Betrieb handlungsfähig bleibt.
Vorsorgeauftrag, Testament und Erbvertrag – Wichtige Unterschiede
Vorsorgeauftrag: Regelt, wer während Ihrer Lebzeit Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernimmt, falls Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Er tritt in Kraft, sobald die Urteilsunfähigkeit festgestellt wird.
Testament: Legt fest, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Es kann jederzeit widerrufen oder geändert werden und ist eine einseitige Willenserklärung.
Erbvertrag: Eine verbindliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien über die Vermögensnachfolge. Im Gegensatz zum Testament kann er nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Er bietet insbesondere für Unternehmer, gemischte Familienkonstellationen oder bei komplexen Erbsituationen eine hohe Planungssicherheit.
Diese Dokumente erfüllen unterschiedliche Zwecke und sollten je nach individueller Situation kombiniert werden, um eine umfassende Nachlassregelung sicherzustellen.
Ergänzung durch eine Patientenverfügung
Während der Vorsorgeauftrag finanzielle und rechtliche Fragen regelt, legt die Patientenverfügung fest, welche medizinischen Massnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Zusammen bilden sie eine umfassende Vorsorgelösung.
Fazit
Ein Vorsorgeauftrag gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Vertrauenspersonen handlungsfähig bleiben. Ob für Privatpersonen, Ehepaare oder Unternehmer – eine rechtzeitige Regelung entlastet Angehörige und verhindert aufwendige behördliche Verfahren. Kombiniert mit einer Patientenverfügung und einem Testament oder Erbvertrag sorgt ein Vorsorgeauftrag für eine umfassende und individuelle Absicherung.
Wir unterstützen Sie gerne
Neben der Erstellung eines Vorsorgeauftrags stehen wir Ihnen auch bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Patientenverfügungen beratend zur Seite. Eine sorgfältige Planung sorgt für Klarheit und schützt Ihre Interessen sowie die Ihrer Angehörigen.