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Steuerliche Vorteile der Säule 3a: Ab 2025 gezielt Vorsorgelücken schliessen

  • Petar Eldic
  • 6. Nov. 2024
  • 2 Min. Lesezeit
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Ab dem 1. Januar 2025 wird das Vorsorgesparen in der Säule 3a für Steuerzahlende in der Schweiz noch attraktiver. Durch eine neue Regelung des Bundesrats können Beiträge, die bisher nicht voll ausgeschöpft wurden, nachträglich eingezahlt werden – und das vollständig steuerabzugsfähig. Damit bietet sich eine neue Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig die Altersvorsorge zu stärken.


Steuervorteile der Säule 3a auf einen Blick

Beiträge an die Säule 3a dürfen direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Für 2025 beträgt der maximale steuerlich abziehbare Beitrag für Angestellte mit Pensionskasse 7'258 Franken. Selbstständige ohne zweite Säule dürfen bis zu 36'288 Franken abziehen. Diese Beiträge verringern das steuerpflichtige Einkommen und senken so die jährliche Steuerlast.


Neu: Nachträgliche Einzahlungen und Steuerabzüge

Die Anpassung durch den Bundesrat erlaubt es erstmals, entstandene Lücken in der Säule 3a nachträglich zu füllen – und das ebenfalls steuerabzugsfähig. Wer in den letzten zehn Jahren vor dem Nachholjahr nicht den maximalen Beitrag geleistet hat, kann einen zusätzlichen Jahresbeitrag nachzahlen. Diese Nachholbeiträge gelten jedoch nur für Jahre mit einem AHV-pflichtigen Einkommen in der Schweiz und müssen im selben Jahr des regulären Beitrags geleistet werden.


Wer profitiert von den neuen Nachholbeiträgen?

Von dieser Änderung profitieren insbesondere Steuerzahlende, die in den letzten Jahren den vollen 3a-Beitrag nicht ausgeschöpft haben, zum Beispiel durch Unterbrechungen im Erwerbsleben oder bei niedrigem Einkommen. Durch die Möglichkeit zur nachträglichen Einzahlung entsteht nun eine attraktive Gelegenheit, diese Lücken zu füllen und gleichzeitig die Steuerlast zu mindern. Zu beachten ist jedoch, dass Nachzahlungen erst ab 2025 möglich sind und nicht für frühere Zeiträume gelten.


Transparenz durch Steuerbehörden

Um Missbrauch zu verhindern, wird die Einhaltung der neuen Regelung von den Steuerbehörden kontrolliert. So stellt der Bundesrat sicher, dass Nachholbeiträge rechtmässig und nachvollziehbar sind.

Mit dieser Reform wird die Säule 3a noch flexibler und eröffnet neue Wege, gezielt Altersvorsorge aufzubauen und zugleich steuerliche Vorteile zu nutzen.

 
 
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