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Mehrwertsteuerrevision 2025: Wichtige Anpassungen im Überblick

  • Petar Eldic
  • 24. Dez. 2024
  • 2 Min. Lesezeit
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Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Teilrevision des Mehrwertsteuerrechts (MWST) in Kraft. Die Änderungen betreffen sowohl KMUs als auch spezialisierte Unternehmen wie Online-Plattformen, Reisebüros und Versandhändler. Besondere Anpassungen betreffen die Saldosteuersatzmethode (SSS) sowie neue Steuerpflichten.


Ziele der Revision

Die Revision verfolgt drei Hauptziele:

  • Steuergerechtigkeit: Digitale Geschäftsmodelle und Plattformen werden besser erfasst.

  • Effizienz: Klarheit bei Steuererhebung und Praxisanwendung.

  • Betrugsbekämpfung: Schließen von Schlupflöchern in sensiblen Bereichen.



Anpassungen bei der Saldosteuersatzmethode (SSS)

  • Saldosteuersätze: Bestimmte Branchen erhalten neue Sätze.

  • Mehrere Saldosteuersätze: Unternehmen dürfen zukünftig mehr als zwei Sätze parallel anwenden.

  • Wegfall der 50%-Regel: Mischbranchen müssen für jede Tätigkeit separate Saldosteuersätze verwenden.

  • Sonderregelungen: Streichung der bisherigen Sonderformulare (1050, 1055, 1056).

  • Wechsel von effektiv zu SSS: Vorsteuerkorrektur auf Zeitwert der Gegenstände und Rückerstattung notwendig.

  • Ausschluss: Unternehmen mit Sitz im Ausland oder Plattformbetreiber können die SSS-Methode nicht anwenden.



Jährliche MWST-Abrechnung

  • Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 ist eine jährliche MWST-Abrechnung möglich.

  • Akontozahlungen bleiben quartalsweise oder halbjährlich obligatorisch.

  • Voraussetzung: Fristgerechte Einreichung und Bezahlung der bisherigen Abrechnungen.



Neue Steuerpflicht für Online-Plattformen

  • Plattformen gelten als Leistungserbringer, wenn sie den Vertragsabschluss ermöglichen.

  • Fiktive Lieferkette: Plattformen werden steuerpflichtig ab CHF 100'000 weltweitem Umsatz.

  • Pflichten: MWST-Rechnungsstellung, Haftung und Auskunftspflicht.

  • Sanktionen: Einfuhrverbote und Vernichtung von Sendungen bei Nichteinhaltung.



Subventionen und Gemeinwesen

  • Subventionen gelten automatisch als solche im Sinne des MWST-Rechts.

  • Auch geldwerte Vorteile können steuerlich relevant sein.

  • Mehr Rechtssicherheit für Empfänger von Gemeinwesenzahlungen.



Gesundheitsbereich und Reiseleistungen

  • Gesundheitsbereich: Leistungen von Tageskliniken, Ambulatorien, Psychologen, Optometristen und koordinierten Heilbehandlungen sind steuerfrei.

  • Reiseleistungen: Schweizer Reisebüros profitieren von Steuerausnahmen bei Leistungen im Ausland.



Emissionsrechte und Steuersatzänderungen

  • Emissionsrechte: Die Übertragung unterliegt neu der Bezugsteuer.

  • Reduzierte Steuersätze: Damenhygieneprodukte unterliegen ab 2025 dem reduzierten MWST-Satz.



Fazit: Handlungsbedarf für Unternehmen

Die MWST-Revision 2025 bringt umfassende Neuerungen. Besonders betroffen sind Unternehmen mit Saldosteuermethoden, Online-Plattformen und Reiseleistungen. KMUs sollten ihre Steuerpflicht prüfen und gegebenenfalls auf die effektive Methode wechseln. Bei der jährlichen Abrechnung ist Vorsicht geboten, insbesondere bei schwankenden Umsätzen.


adevo Treuhand steht Ihnen beratend zur Seite, um Sie bei den notwendigen Anpassungen zu unterstützen und die besten Lösungen zu finden.

Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Sie optimal aufgestellt sind!

 
 
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