Individualbesteuerung angenommen – was bedeutet das für Ehepaare?
- Petar Eldic
- 11. März
- 1 Min. Lesezeit

Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk die Einführung der Individualbesteuerung angenommen. Damit soll die sogenannte Heiratsstrafe im Schweizer Steuersystem künftig abgeschafft werden.
Doch was bedeutet diese Änderung konkret für Ehepaare und Steuerpflichtige?
Was bedeutet Individualbesteuerung?
Bei der Individualbesteuerung wird jede Person separat besteuert, unabhängig vom Zivilstand.
Das bedeutet insbesondere:
Einkommen und Vermögen von Ehepartnern werden nicht mehr gemeinsam besteuert
Jede steuerpflichtige Person reicht künftig eine eigene Steuererklärung ein
Die steuerliche Progression wird pro Person und nicht mehr pro Haushalt angewendet
Damit soll eine steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren und unverheirateten Paaren erreicht werden.
Warum wurde die Reform eingeführt?
Im heutigen System werden Einkommen von Ehepartnern zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Bei zwei Einkommen kann dies dazu führen, dass Ehepaare in eine höhere Progressionsstufe fallen.
Besonders betroffen waren bisher häufig:
Doppelverdiener-Ehepaare
Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen
gut qualifizierte Berufstätige
Die Individualbesteuerung soll diese Unterschiede künftig beseitigen.
Wann tritt die Individualbesteuerung in Kraft?
Die Umsetzung der Reform wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da sowohl Bund als auch Kantone ihre Steuersysteme anpassen müssen.
Gemäss Abstimmungsvorlage soll die Umsetzung spätestens bis 2032 erfolgen.
Bis dahin bleibt das heutige System mit gemeinsamer Besteuerung von Ehepaaren weiterhin bestehen.
Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick
Die Einführung der Individualbesteuerung gehört zu den grössten steuerpolitischen Reformen der letzten Jahre. Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen für Sie und informieren Sie über wichtige Änderungen.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.



