Abschaffung des Eigenmietwerts – was bedeutet das für Wohneigentümer?
- Petar Eldic
- 15. Jan.
- 1 Min. Lesezeit

Die Besteuerung von Wohneigentum steht in der Schweiz seit Jahren in der politischen Diskussion. Im September 2025 wurde eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung angenommen, welche die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum vorsieht.
Doch was bedeutet diese Änderung konkret für Eigentümerinnen und Eigentümer?
Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer von selbstbewohntem Wohneigentum versteuern müssen.
Im Gegenzug können Eigentümer verschiedene Kosten steuerlich abziehen, insbesondere:
Hypothekarzinsen
Unterhaltskosten der Liegenschaft
Renovationen und werterhaltende Investitionen
Was ändert sich mit der Reform?
Mit der neuen Regelung soll der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft werden.
Im Gegenzug werden jedoch auch verschiedene Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt oder gestrichen. Insbesondere:
Hypothekarzinsen können künftig nicht mehr abgezogen werden
Unterhaltskosten sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig
Ziel dieser Reform ist eine Vereinfachung der Besteuerung von Wohneigentum.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Die Umsetzung der Reform wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die neuen Regeln frühestens ab etwa 2028 gelten könnten.
Bis dahin bleibt die bisherige Besteuerung mit Eigenmietwert weiterhin bestehen.
Was sollten Eigentümer jetzt beachten?
Für Eigentümer kann es sinnvoll sein, grössere werterhaltende Investitionen noch vor Inkrafttreten der Reform zu planen.
Dazu gehören beispielsweise:
Renovationen
Ersatz von Küche oder Bad
energetische Sanierungen
grössere Unterhaltsarbeiten
Solche Investitionen können heute noch steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerplanung frühzeitig prüfen
Gerade bei grösseren Renovationsprojekten kann es sinnvoll sein, die Arbeiten über zwei Jahre zu verteilen, um steuerliche Abzüge optimal zu nutzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Planung Ihrer Liegenschaft und prüfen gemeinsam mit Ihnen mögliche Optimierungsmöglichkeiten.



